
Ausbildungsklasse B und BF17
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Ausbildungsklasse BE
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17); Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Fahrzeugkombinationen - die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Ausbildungsklasse B96
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für BF17); Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Fahrzeugkombinationen - die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Ausbildungsklasse B196
Mindestalter: 25 Jahre; Vorbesitz Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine (Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein der Klasse B)
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Klasse B in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Eine Prüfung ist nicht nötig: Die Ausbildung besteht aus einer Theorieschulung (4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten) und mindestens 5 praktischen Fahrstunden zu je 45 Minuten. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und ist keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
